Hinweisgeberschutzgesetz – sichere Meldestelle mit Struktur & Vertrauen
Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet viele Unternehmen, eine interne Meldestelle einzurichten, über die Beschäftigte Missstände, Gesetzesverstöße oder Fehlverhalten melden können – vertraulich und ohne Angst vor Nachteilen.
Ich übernehme für Sie die Rolle der externen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz – professionell, unabhängig und rechtssicher.
Was ich als Hinweisgeberbeauftragte für Sie übernehme:
Vertrauenswürdiger Meldekanal:
Ich stelle eine DSGVO-konforme, verschlüsselte Software bereit, über die Hinweise sicher und anonym übermittelt werden können.
Persönliche Begleitung:
Hinweisgeber erhalten von mir Unterstützung, Aufklärung zum Verfahren und eine Einschätzung ihrer Rechte – alles auf Augenhöhe.
Schutz der Identität:
Die Vertraulichkeit steht an erster Stelle. Ich sorge dafür, dass Hinweisgeber nicht identifiziert werden können – weder technisch noch organisatorisch.
Prüfung & Weiterleitung:
Ich analysiere die eingegangenen Meldungen, dokumentiere sie sorgfältig und leite sie auf Wunsch strukturiert an die zuständigen Stellen im Unternehmen weiter.
Juristische Begleitung inklusive
Für komplexere Fälle arbeite ich eng mit dem erfahrenen Juristen Rechtsanwalt Volker Kumbartski zusammen. Seine rechtliche Expertise ergänzt meine Praxisnähe ideal – so stellen wir gemeinsam sicher, dass die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes vollständig und korrekt umgesetzt werden.
Ich biete Ihnen eine sichere, externe Lösung für den Hinweisgeberschutz – angepasst an die Größe und Struktur Ihres Unternehmens.
Sprechen Sie mich an – ich berate Sie gerne persönlich.