Ein Datenschutzkonzept – klar, sinnvoll, gesetzlich gefordert
Ein Datenschutzkonzept schafft Klarheit und Sicherheit im Umgang mit personenbezogenen Daten. Es sorgt dafür, dass in Ihrem Unternehmen alle wissen, was erlaubt ist, was dokumentiert werden muss – und wie Sie Daten richtig schützen.
Gleichzeitig erfüllt ein durchdachtes Konzept die Anforderungen der DSGVO, insbesondere die sogenannte Rechenschaftspflicht (Artikel 5 und 24 DSGVO). Das bedeutet: Sie müssen nachweisen können, dass Sie alle nötigen Datenschutzmaßnahmen umgesetzt haben – nicht nur in der Theorie, sondern in der Praxis.
Warum ist ein Datenschutzkonzept wichtig?
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Es zeigt der Aufsichtsbehörde: Wir haben Datenschutz im Griff.
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Es schützt Ihre Daten und Systeme vor internen und externen Risiken.
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Es schafft Vertrauen bei Kunden, Partnern und Mitarbeitenden.
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Es spart Zeit und Ärger, wenn es zu einer Prüfung oder Datenpanne kommt.
Was gehört in ein Datenschutzkonzept?
Ein vollständiges Datenschutzkonzept enthält z. B.:
- Klare Zuständigkeiten im Unternehmen
- Rechtliche Grundlagen der Datenverarbeitung
- Bestehende technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
- Datenschutz-Schulungen und Mitarbeitendenverpflichtung
- Prozesse bei Datenpannen und Anfragen von Betroffenen
- Regelmäßige Datenschutzaudits und Aktualisierung
- Nachweise und Dokumentation der Umsetzung
So unterstütze ich Sie dabei:
Gemeinsam mit Ihnen – und auf Wunsch mit Ihrem IT-Dienstleister – analysiere ich Ihre aktuelle Datenschutzsituation.
Ich dokumentiere die Ergebnisse und erstelle ein passgenaues Datenschutzkonzept, das auch zur Vorlage bei der Aufsichtsbehörde geeignet ist.
Dabei berücksichtige ich z. B.:
- Ihre IT-Sicherheitsstandards
- Die Schutzbedürftigkeit der Daten und Verfahren
- Physische und technische Zugriffskontrollen
- Schutz vor unberechtigtem Zugriff und Betriebsspionage
Sie möchten Klarheit im Datenschutz und auf der sicheren Seite sein? Dann lassen Sie uns gemeinsam Ihr Datenschutzkonzept entwickeln.