Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) – Risiken erkennen, bevor sie entstehen
In bestimmten Fällen verlangt die DSGVO eine sogenannte Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) – nämlich dann, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen mit sich bringt.
Aber auch unabhängig von dieser Pflicht ist eine DSFA sinnvoll für jedes Unternehmen, das mit sensiblen Daten arbeitet – z. B. mit Gesundheitsdaten, Kundenprofilen oder Mitarbeitendendaten.
Was bringt Ihnen eine Datenschutz-Folgenabschätzung?
Eine DSFA hilft Ihnen dabei:
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Risiken frühzeitig zu erkennen – z. B. durch potenzielle Datenlecks, unbefugten Zugriff oder Fehlkonfigurationen
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gezielt technische und organisatorische Schutzmaßnahmen zu ergreifen
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Vertrauen bei Kunden und Mitarbeitenden zu schaffen – durch transparente, verantwortungsvolle Datenverarbeitung
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Ihre Pflichten aus der DSGVO rechtssicher zu erfüllen
Worum geht es konkret?
In einer Datenschutz-Folgenabschätzung analysieren wir gemeinsam:
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Welche Daten verarbeitet werden und zu welchem Zweck
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Ob die Verarbeitung erforderlich und verhältnismäßig ist
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Welche Risiken für Betroffene bestehen
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Welche Schutzmaßnahmen ergriffen werden (z. B. Verschlüsselung, Zugriffsbeschränkungen, Protokollierung)
Am Ende steht eine dokumentierte Risikoanalyse, die nicht nur bei Kontrollen durch die Aufsichtsbehörde hilft – sondern auch Ihnen zeigt, dass Datenschutz nicht kompliziert sein muss, wenn man ihn strukturiert angeht.
Ich unterstütze Sie bei der Durchführung und Dokumentation Ihrer DSFA – klar, strukturiert und DSGVO-konform.